Faro - Das Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft - Eine Bestandsaufnahme


Herausgeberin: Bundeskanzleramt Kunst und Kultur

Autorinnen: Veronika Ratzenböck, Elisabeth Wulz
Wien, April 2016

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   Kurzdarstellung
Das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Faro 2005) erweitert den Kulturbegriff gegenüber anderen Konventionen und unterstreicht die Verantwortung eines jeden Staates für sein Kulturerbe. Zudem betont es die enge Bindung zwischen kulturellem Erbe und nachhaltiger Entwicklung und fragt: Warum und für wessen Nutzen schützen wir das europäische Kulturerbe?

Österreich hat das Rahmenübereinkommen 2014 unterzeichnet und 2015 ist es in Kraft getreten. Damit hat sich Österreich verpflichtet, Maßnahmen zur Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens zu ergreifen.

Die österreichische kulturdokumentation hat im Auftrag des Bundeskanzleramts Kunst und Kultur eine Bestandsaufnahme erarbeitet, die die Ziele und Inhalte des Übereinkommens zusammenfasst und es in Bezug zu anderen internationalen Konventionen stellt. Anhand von sechs Best Practice Beispielen wurden erste Schritte zur Implementierung in Österreich dargestellt.

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