Das UNESCO–Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen – Bestandsaufnahme zur Umsetzung und Anwendung in Österreich


Erstellt von: österreichische kulturdokumentation

Veronika Ratzenböck, Anja Lungstraß, Katharina Okulski und Sari Asikainen, im Auftrag der Österreichischen UNESCO-Kommission (ÖUK), Wien 2010, 41 S.

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Im Auftrag der Österreichischen UNESCO-Kommission (ÖUK) erarbeitete die österreichische kulturdokumentation eine aktuelle Bestandsaufnahme zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen: Wo besteht in Österreich kulturpolitischer Handlungsbedarf im Sinne des Übereinkommens? Wo bestehen Probleme und wie können mit Hilfe des Übereinkommens Lösungen dafür formuliert werden?

Das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) richtet sich gegen eine globale kulturelle Monokultur und gegen eine (Markt)liberalisierung von Kulturunternehmen. Es anerkennt den Doppelcharakter von kulturellen Gütern und Dienstleistungen als kommerzielles Handelsgut einerseits und als Träger von kulturellen Werten und Identität andererseits und ist ein völkerrechtlich verbindliches Instrument, das allen Unterzeichner-Staaten (bisher 110, Österreich hat das Übereinkommen 2006 unterzeichnet) das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik gibt. Das Feld, in dem das UNESCO-Übereinkommen zur Anwendung gelangen kann und muss ist breit. Es reicht von der Sensibilisierung für das Thema, der Bewusstmachung seiner nachhaltigen Bedeutung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik, von der Motivationsarbeit für seine Umsetzung über eine kooperative und effektive Zusammenarbeit aller Akteure bis hin zu vielen konkreten Einzelmaßnahmen aus den verschiedensten Kunst- und Kultur- bzw. Kulturpolitikbereichen. Für die vorliegende Bestandsaufnahme hat die österreichische kulturdokumentation erstmals umfassend relevantes Material und Forderungen aus ExpertInnenkreisen zusammengetragen, gesichtet und dargestellt: tangiert sind hier Fragen nach der Situation von Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich bezüglich Arbeitssituation, Steuer- und Versicherunsmodalitäten. Es wurden die nationalen Förderbedingungen verschiedener Sparten analysiert, offene Fragen des Urheberrechts als wichtigstem Leistungsschutzrecht von Kreativen im digitalen Zeitalter formuliert und die Bereiche Kreativwirtschaft und internationale Zusammenarbeit bezüglich ihrer Bedeutung für die kulturelle Vielfalt gescreent. Herausgekommen ist eine Sammlung von kulturpolitischen Themen, deren sich Österreich in der nächsten Zeit annehmen muss, da es sich mit der Unterzeichnung der Konvention zur Vorlage eines Berichtes im Jahr 2012 verpflichtet hat. Hierfür bietet die vorliegende Sammlung eine hervorragende Ausgangsbasis.

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