EU-Kulturpolitik

 

Seit Beginn der 90er Jahre ist europäische Kulturpolitik - einerseits die Kulturpolitik der europäischen Staaten und andererseits der supranationalen Europäischen Union - ein Arbeitsschwerpunkt an der österreichischen kulturdokumentation. internationales archiv für kulturanalysen.

 

In diesem Zusammenhang entstanden folgende Publikationen:

EG-Kulturdokumentation. Strukturen, Dokumente, Abstracts
Kultur Medien - EG und Österreich. Texte, Dokumente, Literatur
Kulturpolitik in Europa - Europäische Kulturpolitik? Von nationalstaatlichen und transnationalen Konzeptionen, auch in englischer und französischer Übersetzung (gefördert durch das EU-Programm Ariane).

 

Im Herbst 1999 kamen im Zuge der Umstrukturierung der EU-Kommission die Agenden "Kultur und Audiovisuelle Politik" zur Generaldirektion "Bildung und Kultur". Kommissarin für Bildung und Kultur ist die Luxemburgerin Viviane Reling.

 

Die österreichische kulturdokumentation. internationales archiv für kulturanalysen möchte Ihnen mit dem folgenden Überblick den Zugang zu den EU-Kulturprogrammen wie auch zu wichtigen EU-Dokumenten im Kultur- und Medienbereich erleichtern.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie Mag. Andrea Ellmeier kontaktieren:
Tel: (+43-1) 535 27 05 -13, Fax: (+43-1) 533 49 89

 

 

I. EU- KULTURPOLITIK UND EU-KULTURPROGRAMME

EG/EU und Kultur: historischer Abriß und legistische Grundlage
(Kaleidoskop, Ariane, Raphael)

"Kultur 2000" - Ausschreibung 2001

Europäische Kultur(haupt)städte (seit 1985)

Europäischer Kulturmonat (seit 1991)

Prix Aristeion: Europäischer Literaturpreis und Europäischer Übersetzerpreis: 1990-1999

 

II. EU-AUDIOVISUELLE POLITIK UND EU-AV-FÖRDERPROGRAMME

Politik im audiovisuellen Bereich

MEDIA Programm

 

III. EU-KULTURPOLITIK: WICHTIGE DOKUMENTE

 

IV. EU SPECIAL: KULTUR & BESCHÄFTIGUNG

 

 

I. EU-KULTURPOLITIK UND EU-KULTURPROGRAMME

 

EG/EU und Kultur: historischer Abriß und legistische Grundlage

Bei den Verhandlungen in Maastricht im Jahr 1992 haben die Mitgliedstaaten beschlossen, dass die Europäische Union nicht nur eine Wirtschafts-, sondern auch eine kulturelle Gemeinschaft sein soll. Im Vertrag von Maastricht ist daher festgehalten, dass die EU einen Beitrag zur Entfaltung des Kulturlebens in den Mitgliedstaaten leisten soll. Zu diesem Zweck wurde ein neuer, die Kultur betreffender Artikel in den Vertrag aufgenommen. Mit dem Artikel 128 des Vertrags von Amsterdam (später Art. 151 des Amsterdamer Unionsvertrag von 1997) haben sich die Mitgliedstaaten zur Kultur als Bestandteil der Europäischen Union bekannt. Bis zum Inkrafttreten des Maastrichter Unionsvertrags (1.11.1993) besaß aber die Europäische Gemeinschaft offiziell (d.h. legistisch) keinerlei Kompetenzen, im Kulturbereich aktiv zu werden. Trotzdem waren seit dem Jahr 1977 kulturpolitische Papiere verfaßt worden, die den Umgang der EG mit kulturellen Gütern verdeutlichen sollten. TV-Politik war dabei ein integraler Bestandteil der kulturpolitischen Papiere. (vgl. zur historischen Entwicklung der EG-Kultur- und Medienpolitik unsere Publikation: EG Kulturdokumentation. Information 1. Strukturen, Dokumente, Abstract

Der Artikel 151 - auch "Kulturartikel" genannt - stellt also die Rechtsgrundlage für die kulturellen Aktivitäten der Europäischen Union dar. Er legt die Möglichkeiten und Grenzen des kulturpolitischen Engagements der Europäischen Union fest.

Darin sind u.a. drei wichtige Ziele für die Tätigkeit der Gemeinschaft im Kulturbereich formuliert:

* Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie unter gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes;
* Förderung des zeitgenössischen kulturellen Schaffens;
* Förderung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern sowie internationalen Organisationen.

 

Im Artikel 151 Absatz 4 ist weiters auch festgehalten, daß die Europäische Union bei ihrer Tätigkeit in den anderen Politikbereichen auch die kulturellen Aspekte berücksichtigt (= Kulturverträglichkeitsklausel). Das heißt, die EU hat auch bei ihren wirtschaftlichen Entscheidungen die kulturelle Auswirkungen zu reflektieren. Da es sich aber dabei um keine rechtsverbindliche Aussage handelt, hängt es allein von den politischen Akteurinnen und Akteuren ab, ob diese sogenannte "Kulturverträglichkeit" bei EU-Entscheidungen auch tatsächlich eingefordert wird.

Alle den Kulturbereich betreffenden Entscheidungen sind im (Kultur- und AV-Minister)Rat der Europäischen Union einstimmig zu treffen. Das heißt aber auch, dass Entscheidungen oft lange dauern.

Die Europäische Union ist verpflichtet, ihre kulturellen Aktivitäten und Programme nach dem Subsidiaritätsprinzip auszurichten d.h. die Europäische Union kann nur in Ergänzung zu den Aktivitäten der Mitgliedstaaten tätig werden. Rechtsgrundlage dafür ist wiederum der EU-Kulturartikel, der dementsprechend festhält, dass die Europäische Union nur unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips aktiv werden darf. Subsidiarität heißt, dass die EU in Bereichen, "die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen" (wie z.B. Kultur und Bildung) nur dann tätig werden kann, "sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können" (Artikel 3b des EU-Vertrages). Mit dieser Bestimmung soll sichergestellt werden, dass trotz kulturellem Engagements der EU die nationalen Kulturpolitiken keineswegs eingeschränkt werden sollen und es nicht zu Konkurrenzsituationen sondern zu Kooperationen zwischen supranationaler und nationalstaatlicher Ebene kommen soll, um einen sog. "europäischen Mehrwert" erreichen zu können.

Die mit dem Kulturartikel 1992 (in Kraft seit 1. November 1993) neu gewonnenen Kompetenzen im Kulturbereich führten zu folgenden Kulturprogrammen:

* Kaleidoskop (1996-1999) zur Förderung des künstlerischen Schaffens und der Zusammenarbeit bei künstlerischen und kulturellen Aktivitäten mit europäischer Dimension; Gesamtbudget MECU 36,6 (entspricht M_36,6)
* Ariane (1997-1999) zur Förderung von Projekten im Bereich Buch und Lesen einschließlich der Übersetzung; Gesatmbudget MECU 11,1 (entspricht M_11,1)
* Raphael (1997-1999) zur Ergänzung der Politik der Mitgliedstaaten im Bereich des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung; Gesamtbudget MECU 30 (entspricht M_30)

 

Kaleidoskop (1996-1999)
Das Kultur- und Kunstförderprogramm der EU

Das Programm richtete sich an folgende Kultur/Kunstfelder: Darstellende Kunst (Tanz, Theater, Musik, Oper usw.), Bildende Kunst oder Raumkunst (Malerei, Bildhauerei, Architektur, Radierkunst usw.), angewandte Kunst (Fotografie, Design) und künstlerische Multimedia-Projekte.
In der Publikation Kaleidoscope Programme. Report 1996-1998 (Luxembourg 1999, ed. by the European Commission, Enrica Varese, Claudine Welter, Fabienne Jullien) werden die in der Zeit von 1996 bis 1998 geförderten Projekte kurz vorgestellt.
Die im Jahr 1999 im Rahmen von Kaleidoskop geförderten Projekte finden sie hier.

Das Programm Kaleidoskop wurde durch das Programm "Kultur 2000" ersetzt.
Das Kulturförderprogramm Kaleidoskop war das bekannteste der EU-Kulturförderprogramme und gab es bereits seit Anfang der 1990er Jahre, zunächst unter dem heading "Kulturbühne Europa". Kaleidoskop förderte die Zusammenarbeit von künstlerischem und kulturellem Schaffen in Europa und unterstützte Projekte von europäischer Dimension, d.h. Projekte, die gemeinsam von Institutionen/Organisationen aus mindestens drei EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden. Ziel war es, die gegenseitige Kenntnis der europäischen Kulturen und des kulturellen Lebens der europäischen Völker zu verbessern, die weitere Qualifizierung von KünstlerInnen und sonstige AkteurInnen des Kulturbereichs zu ermöglichen wie auch allen Bürgern und Bürgerinnen einen besseren Zugang zur Kultur zu schaffen (vgl. dazu Kulturartikel 128 (Maastrichter Vertrag), 151 (Amsterdamer Vertrag)).

 

Ariane (1997-1999)
"Förderprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Buch und Lesen, einschließlich Übersetzung"

Die im Jahr 1999 geförderten Projekte im Rahmen von Ariane finden Sie hier.

Das Programm Ariane wurde durch das neue Programm "Kultur 2000" ersetzt. Ziel von Ariane war die Förderung der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich Buch und Lesen und die Förderung der Kenntnis und der Verbreitung des literarischen Schaffens und der Geschichte der europäischen Völker. In diesem Zusammenhang gesetzte Maßnahmen waren Zuschüsse zur Übersetzung von literarischen Werken, Theaterstücken und Nachschlagewerken; die Unterstützung von partnerschaftlich durchgeführten Kooperationsprojekten und Zuschüsse zur Fortbildung der in diesem Bereich tätigen Fachkräfte. Insgesamt waren über Ariane (1997-1999) 767 Projekte gefördert worden und aus dem Programm Ariane wurde auch der Europäische Literatur- und Übersetzerpreis (bekannt auch als Aristeion-Preis für Literatur und Übersetzung) finanziert.

 

Raphael (1997-2000)
Förderung des europäischen kulturellen Erbes

Projekte, die im Rahmen von Raphael im Jahr 1999 gefördert wurden, können hier abgerufen werden

Das Programm Raphael wurde durch das Programm "Kultur 2000" ersetzt. Das kulturelle Erbe Europas war bereits seit dem Jahr 1986 eines der Schwerpunkte der EU-Kulturförderung. Im Europäischen Parlament wurde erstmals im Jahr 1975 von der Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Förderung gesprochen. Das Programm Raphael (1996-1998) stellte die Förderung des kulturellen Erbes auf eine gemeinsame Ebene.

 

Zusätzlich zu den Kulturaktionsprogrammen wurden Initiativen zur Stärkung der europäischen Identität wie die "Kultur(haupt)stadt Europa" ( (1985 ff.), der "Europäische Kulturmonat" (1990 ff.) und der Aristeion-Literatur- und Übersetzerpreis (1990-1999) ins Leben gerufen.

Diese Förderprogramme wurden durch das seit 1.1.2000 laufende erste kulturellen Rahmenprogramm der EU - Kultur 2000 - ersetzt. Laufzeit ist von 1.1.2000 bis 31.12.2004.

 

 

Kontaktadressen:
In allen EU-Mitgliedstaaten wurden in den letzten Jahren auf Anregung und mit finanzieller Unterstützung der EU cultural contact points eingerichtet, die kulturellen AkteurInnen einerseits über EU-Kulturförderungen informieren und andererseits auch konkrete Beratung bei der Einreichung anbieten.

 

In Österreich ist das der
Cultural Contact Point Austria
Kunstsektion des Bundeskanzleramtes
Mag. Sigrid Hiebler
Schottengasse 1
A-1010 Wien

Tel: 0043 1 53120/7531
Fax: 0043 1 53120/7528
Email: sigrid.hiebler@bmwbk.gv.at
http://www.art.austria.gv.at/bka.html

 

EU-Kulturdokumentation
c/o österreichische kulturdokumentation
internationales archiv für kulturanalysen
Andrea Ellmeier / Veronika Ratzenböck
Schulterg. 5/15
A-1010 Wien

Tel: 0043 1 535 27 05
Fax: 0043 1 533 49 89
office@kulturdokumentation.org
http://kulturdokumentation.org

 

Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
(Bildung; Berufsbildung; Kultur und Audiovisuelle Politik; Bürgerschaft, Jugend und Sport)
Rue de la Loi/Wetstraat 200
B-1049 Bruxelles
Tel. 0032 2 299 11 11
Fax. 0032 2 299 92 04
Direktion C
(Kultur und Audiovisuelle Politik)
Jean-Michel Baer (Direktor)
Tel. 0032 2 296 92 60
Fax. 0032 2 299 48 04
C 1/Entwicklung der Kulturpolitik und Programm Kultur 2000
Antonios Kosmopoulos
Tel. 0032 2 299 93 35
Fax. 0032 2 299 92 83
http://www.europa.eu.int
http://www.europa.eu.int/comm/culture/index_en.html

 

Europäisches Parlament
Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport
Rue Wiertz
B.P. 1047
B-1047 Bruxelles
http://www.europarl.eu.int
Tel: 32 2 284 21 11
32 1 284 + extension
Fax: + 322 284 90 75

 

Ständige Vertretung Österreichs
bei der Europäischen Union
Mag. Heidi Meissnitzer
Avenue de Cortenbergh 30
B-1040 Bruxelles
Tel. +32 2 2345 251
Fax +32 2 2345 316
heidi.meissnitzer@bmaa.gv.at

 

Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
Mag. Bernhard Kühr
Kärntnerring 5-7
A-1010 Wien
Tel. +43 1 516 18-327, -331
Fax: +43 1 513 42 25
bernhard.kuhr@cec.eu.int
http://www.europa.eu.int/austria

 

Media Desk Austria
Österreichisches Filminstitut
MMag. Gerlinde Seitner
Stiftgasse 6
A-1070 Wien
Tel. +43 1 526 97 30-406
Fax +43 1 526 97 30-440
media@filminstitut.or.at
http://www.mediadesk.at

 

BIT - Büro f. int. Forschungs- und Technologiekooperation
(Information zum 5. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung)
Wiedner Haupstrasse 76
A-1040 Wien
Tel. +43 1 581 16 16-0
Fax +43 1 581 16 16-16
bit@bit.ac.at
http://www.univie.ac.at/bit/
http://www.cordis.lu/ist/

 

InfoRelais
(Informationen zu den EU-Regionalförderungen für Kulturprojekte)
Mag. Sylvia Amann
c/o Bruckmühle Pregarten
Zentrum für Kultur- und Regionalentwickung
Bahnhofstraße 12
A-4230 Pregarten
Tel: +43/0736/245454 oder mobil: +43/676/602 74 68
Fax: +43/7235/505 504
office@inforelais.org
http://www.inforelais.org

 

 

 

Kultur 2000 : Ausschreibung 2001

 

Das EU-Programm KULTUR 2000 fördert Zusammenarbeit, Austausch und Vernetzung zwischen Kulturschaffenden, KulturakteurInnen, privaten und öffentlichen TrägerInnen und Kulturinstitutionen der teilnahmeberechtigten Staaten.

Jährlich erfolgt eine Ausschreibung mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Im Rahmen des Aufrufs für das Jahr 2001 werden künstlerische und kulturelle Projekte und Veranstaltungen gefördert, die in diesem Jahr beginnen.

 

Förderbereiche:

1. Gemeinsames europäisches Kulturerbe
(bewegliches, unbewegliches, architektonisches und archäologisches)
2. Künstlerisches und literarisches Schaffen in Europa
3. Gegenseitige Kenntnis der Geschichte und Kultur der europäischen Völker
4. Maßnahmen, die dem "Vorsitz des Rates der Europäischen Union" (Schweden) : 1.1.2001-30.6.2001; Belgien: 1.7.2001-31.12.2001) und den "Europäischen Kulturhauptstädten" vorbehalten sind.

Förderaktionen:

Spezifische, experimentelle oder innovative Projekte:

* Laufzeit von höchstens einem Jahr
* Mitorganisatoren aus mind. 3 teilnehmenden Staaten
* Einreichfrist: 4. April 2001

Mehrjährige Kooperationsprojekte:

* Laufzeit von mindestens zwei und höchstens drei Jahren
* Mitorganisatoren aus mind. 5 teilnehmenden Staaten
* Einreichfrist: 15. Mai 2001

Besonderer Wert wird auf folgende Punkte gelegt:

* Anzahl und Grad der Einbeziehung der Mitorganisatoren in die Konzeption, Umsetzung und Finanzierung des Projekts.
* Projekte, die sich an Jugendliche, behinderte Menschen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen richten und deren Eingliederung in die Gesellschaft fördern.
* Projekte, die künstlerische, kulturelle und wissenschaftliche Qualität aufweisen und einer breiten Öffentlichkeit offen stehen.

Teilnahmeberechtigte Staaten:

* die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich
* die drei EWR-/EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen
* und folgende zehn mittel- und osteuropäische Länder: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn, wenn die dafür notwendigen Kultur-Kooperationsabkommen zwischen den hier angeführten Staaten und der EU bereits unterzeichnet worden waren.

Das Programm steht privaten und öffentlichen kulturellen Einrichtungen mit eigener Rechtsform (juristische Personen) offen, Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt:

Allgemeine Informationen: http://europa.eu.int/comm/culture/culture2000_de.html

 

 

Im zweiten Jahr der Durchführung des Programms KULTUR 2000, im Jahr 2001, unterstützt die Europäische Kommission Initiativen in folgenden Bereichen:

 

1. Gemeinsames europäisches Kulturerbe
(bewegliches, unbewegliches, architektonisches und archäologisches)

 

1.1. Experimentelle, innovative oder spezifische Maßnahmen

Schwerpunktmäßig vorgesehen sind:

* Kooperationsprojekte von Museen bzw. Kultureinrichtungen im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsinitiative "e-Europe": Kulturreiserouten im virtuellen Raum, virtuelle Ausstellungen oder Lernprogramme.
* Wanderausstellungen über das bewegliche Kulturerbe einer bestimmten Epoche, wobei die gezeigten Gegenstände in ihren historischen, kulturellen und künstlerischen Kontext gestellt werden.
* Zusammenarbeit von Spezialisten und Wissenschaftlern bei der Durchführung von Konservierungs- und Restaurationsarbeiten unter Anwendung von traditionellen und neuen Verfahren, wobei diese Projekte sich mit dem beweglichen und baulichen Kulturerbe des 10.-15. Jahrhunderts von europäischer Bedeutung beschäftigen sollen.
* Projekte im Bereich des baulichen und archäologischen Kulturerbes zum Thema Sensibilisierung von Jugendlichen und/ oder sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen für das europäische Kulturerbe.

Jedes Projekt wird mit mindestens 50.000 Euro und höchstens 150.000 Euro unterstützt, wobei der Zuschuss in jedem Fall höchstens 50% der förderfähigen Gesamtkosten des Projektes betragen darf.

 

1.2. Förderung von mehrjährigen Kooperationsabkommen (Abkommen über die kulturelle transnationale strukturierte und mehrjährige Zusammenarbeit), wobei die Unterstützung von Projekten, die sich der Diskussion der europäischen Dimension von Kunst und Kultur des 19. oder 20. Jahrhunderts widmen, vorgesehen ist. Weiters wurden Schwerpunkte in folgenden Bereichen festgesetzt: Unterwasserarchäologie, Architektur und architektonisches Kulturerbe von europäischer Bedeutung sowie Schutz und Nutzung von Archiven.

Der Zuschuss zu den einzelnen Projekten beträgt maximal 60% des Gesamtbudgets des Kooperationsabkommens. Der Zuschuss beläuft sich auf maximal 300.000 Euro jährlich.

 

1.3. Europäische Laboratorien für das Kulturerbe: Unterstützung von Projekten, die zur Erhaltung und zum Schutz von Kulturerbe außergewöhnlicher europäischer Bedeutung und die zur Entwicklung und Verbreitung von innovativen Methoden und Verfahren auf europäischer Ebene beitragen.

Jedes Projekt wird mit mindestens 150.000 Euro und mit höchstens 300.000 Euro unterstützt. Der Zuschuss beträgt in jedem Fall höchstens 60% der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts. Diese Projekte sind von den zuständigen Behörden des federführenden Staates über dessen Ständige Vertretung bei der EU bei der Europäischen Kommission einzureichen.

 

2. Künstlerisches und literarisches Schaffen in Europa

 

2.1. Experimentelle, innovative oder spezifische Maßnahmen

* Im Bereich des literarischen Schaffens sollen in Zusammenhang mit der Gemeinschaftsinitiative "e-Europe", Kooperationsprojekte von Autoren und Herausgebern unterstützt werden, die Möglichkeiten der neuen Technologien erkunden (online Schreiben, E-Zug, elektronisches Verlagswesen und elektronische Messen) und sich mit damit zusammenhängenden Urheberrechtsfragen beschäftigen.
* Erkundung der Möglichkeiten der neuen Technologien bei der Entwicklung und Verbreitung von künstlerischen Produktionen, in der darstellenden oder bildenden Kunst.
* Kooperationsprojekte in den Bereichen Literatur und Förderung des Lesens und Schreibens, die Autoren, Veranstalter und Einrichtungen zusammenführen sollen.
* Darstellende, bildende Kunst und angewandte Kunst, wobei neue Formen des kulturellen und künstlerischen Ausdrucks sowie der Einbeziehung des Publikums gefördert werden.
* Förderung der Mobilität junger Autoren, Komponisten und Interpreten innerhalb von Europa und ihres Zugangs zu renommierten Bühnen und Festivals.
* Verknüpfung der Kulturvermittlung, künstlerischem Schaffen und sozialer Integration.
* Förderung der europäischen Zusammenarbeit von Autoren aus verschiedenen Literatursparten (Lyrik, Epik, Dramatik)
* Wanderausstellungen über neue Formen des künstlerischen Ausdrucks - insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen Technologien -, die sich unter anderem an Jugendliche, sozial benachteiligte und körperbehinderte Personen richten.

Jedes Projekt wird mit mindestens 50.000 Euro und höchstens 150.000 Euro unterstützt; der Zuschuss beträgt höchstens 50% der förderfähigen Gesamtkosten.

* Unterstützung von Projekten zur Übersetzung literarischer Werke europäischer Autoren nach 1950 einschließlich Kinderliteratur. Die Gemeinschaftsunterstützung deckt das Honorar des (der) Übersetzer ab, sofern dieses 50.000 Euro und in jedem Fall 60% der Gesamtkosten für die Herausgabe nicht übersteigt.

 

2.2. Abkommen über die kulturelle transnationale strukturierte und mehrjährige Zusammenarbeit

* Zeitgenössischer Tanz mit dem Schwerpunkt Koproduktionen und Tourneen der choreographischen Werke
* Bildende Kunst und Angewandte Kunst mit dem Schwerpunkt Koproduktionen und Zirkulation der Werke
* Oper und Musiktheater mit dem Schwerpunkt Koproduktionen und Tourneen der Inszenierungen
* Theater mit dem Schwerpunkt Koproduktionen und Tourneen der Inszenierungen, Fortbildung der Fachleute sowie Sensibilisierung der Öffentlichkeit (vor allem der Jugendlichen) für die europäische Dramaturgie
* Zeitgenössische Musik (Jazz, Rock, Pop, Experimentalmusik) mit dem Schwerpunkt Koproduktionen und Tourneen der Komponisten und Interpreten
* Zusammenarbeit von Schriftstellerverbänden und Literaturinstituten, um ein Aktionsprogramm mit dem Ziel durchzuführen, das literarische Schaffen sowie den Austausch, die gemeinsame Arbeit, das literarische Leben in Europa anzuregen; der Schwerpunkt liegt auf der Produktion und Zirkulation mehrsprachiger Literaturzeitschriften.
* Darstellende Kunst mit dem Schwerpunkt multidisziplinäre Formen des künstlerischen Ausdrucks.

Der Zuschuss zu den einzelnen Projekten beträgt maximal 60% des Gesamtbudgets und beläuft sich auf maximal 300.000 Euro jährlich für die Dauer des Kooperationsabkommens.

 

2.3. Unterstützung von Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit in Drittländern, die nicht am Programm teilnehmen, zur Förderung des interkulturellen Dialogs und des Austausches mit den Drittländern über europäische kulturelle Themen von allgemeinem Interesse. Jedes Projekt wird mit mindestens 50.000 Euro und höchstens 150.000 Euro unterstützt, wobei der Zuschuss in jedem Fall höchstens 50% der förderfähigen Gesamtkosten beträgt.

 

3. Geschichte und Kultur der europäischen Völker

 

3.1. Experimentelle, innovative oder spezifische Maßnahmen

* Im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsinitiative "e-Europe" werden Projekte unterstützt, die mit Hilfe der digitalen Technologie und eines mehrsprachigen Konzeptes die den europäischen Völkern gemeinsamen Werte und das kulturelle Erbe aufwerten sollen: Kulturreiserouten im virtuellen Raum, virtuelle Ausstellungen oder Lernprogramme.
* Unterstützung von innovativen Kooperationsprojekten europäischer Dimension und Ausstrahlung zum Thema Gedenkstätten und gemeinsame kulturelle und historische Gedenktage der Europäer unter Zuhilfenahme der neuen Technologien.
* Förderung von Projekten zur Herausstellung von Themen und Denkströmungen des 18. und 19. Jahrhunderts in Europa durch die Herausgabe und Verbreitung von Büchern, Multimedia-Produkten und audiovisuellen Dokumentationen mit didaktischer Ausrichtung.

Jedes Projekt wird mit mindestens 50.000 Euro und mit höchstens 150.000 Euro unterstützt, wobei der Zuschuss in jedem Fall höchstens 50% der förderfähigen Gesamtkosten beträgt.

 

3.2. Projekte in Form mehrjähriger Kooperationsabkommen von Forschungseinrichtungen, Museen, Stiftungen, Fachverbänden (Geschichte, Archäologie, Soziologie, Anthropologie, Philosophie, Theologie und Pädagogik) in folgenden Bereichen werden unterstützt:

* Wechselseitige Einflüsse verschiedener philosophischer und religiöser Strömungen in Europa vom 1. bis 9. Jahrhundert n. Chr.
* Einfluss des Zeitalters der Aufklärung auf die Realität der heutigen europäischen Gesellschaft auf das europäische Aufbauwerk. * Gegenseitige Kenntnis der Geschichte und der Kulturen der europäischen Völker im Kontext der nicht-schulischen Bildung in Europa und in der breiten Öffentlichkeit.

Die EU-Förderung für die einzelnen Projekte beträgt maximal 60% des Gesamtbudgets, wobei der Zuschuss jährlich maximal 300.000 Euro für die Dauer des Kooperationsabkommens beträgt.

 

3.3. Kulturelle Sonderveranstaltung Verdi

Im Gedenken an den 100. Todestag Giuseppe Verdis unterstützt die Europäische Kommission Veranstaltungen, die sowohl von der Organisation als auch vom Zielpublikum her eine große europaweite Resonanz aufweisen. Die Unterstützung beträgt mindestens 150.000 Euro und höchstens 300.000 Euro, wobei sich der Zuschuss auf höchstens 60% der Gesamtkosten beläuft.

 

 

Europäische Kulturstadt

Das EG-Kulturprogramm Europäische Kulturstadt gibt es seit dem Jahr 1985 und es geht auf eine Initiative der einstigen griechischen Kulturministerin Melina Mercouri zurück. Dabei handelt es sich um jährliche Großveranstaltungen, "deren Ziel die Herausstellung des kulturellen Reichtums und der kulturellen Vielfalt der europäischen Städte unter Betonung ihres gemeinsamen kulturellen Erbes und der Lebendigkeit ihrer Errungenschaften ist". (Original EU-Text).

1985: Athen
1986: Florenz
1987: Amsterdam
1988: Berlin
1989: Paris
1990: Glasgow
1991: Dublin
1992: Madrid
1993: Antwerpen
1994: Lissabon
1995: Luxemburg
1996: Kopenhagen
1997: Thessaloniki
1998: Stockholm
1999: Weimar
2000: Avignon, Bergen, Bologna, Brüssel, Krakau, Helsinki, Prag, Reykjavik, Santiago de Compostela.
2001: Porto + Rotterdam
2002: Bruges und Salamanca
2003: Graz
2004: Genf und Lille

 

Europäischer Kulturmonat

Das Andrang auf das label Europäische Kultur(haupt)stadt wurde immer stärker und immer mehr Städte hatten sich beworben. Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Ostens im Jahr 1989 wurde eine neue Aktion - der Europäischen Kulturmonat - geschaffen, um auch europäischen Städten außerhalb der Europäischen Union eine kulturelle Plattform anzubieten (vgl. Schlussfolgerungen der EU-KulturministerInnen vom 18. Mai 1990). Die "Europäische Kulturstadt" richtet sich vor allem an die Länder Mittel- und Osteuropas.

1992: Krakau
1993: Graz
1994: Budapest
1995: Nikosia
1996: Sankt Petersburg
1997: Ljubljana
1998: Linz und Valetta
1999: Plowdiv
2000: --
2001:Basel und Riga

 

 

Aristeion Preis - Europäischer Literatur- und Übersetzerpreis

Bis ins Jahr 1999 finanzierte die EU jährlich aus dem Budget des Literaturförderprogramms Ariane den Aristeion-Preis, der aus einem Europäischen Literaturpreis und einem Europäischen Übersetzungspreis bestand und mit je 20.000 Euro dotiert war.
Die Vergabe der Preise erfolgte in der jeweiligen Kultur(haupt)stadt. Die EU-Mitgliedsländer nominierten je zwei TeilnehmerInnen in den Sparten "Literatur" und "Übersetzung" sowie eine/n JurorIn für jeden Bereich. Auf diese Weise entstand eine internationale Jury, die alle nominierten Texte beurteilte (in Originalsprache oder Übersetzung) und nach gemeinsamer Beratung die Preise vergab.
Ende 1999 wurden diese renommierten europäischen Preise eingestellt. Das Auslaufen von Ariane bedeutete somit auch das Aus für den Aristeion-Preis. "Dies ist umso bedauerlicher, als die kulturellen Aktivitäten der EU bescheiden sind, die Form der Diskussion von Juroren aus allen Staaten eine spannende, interessante und demokratische war, und überhaupt für Literatur nicht genug geworben werden kann." (Übersetzermeinschaft (www.literaturhaus.at, März 2001)

 

Aristeion für Literatur: Europäischer Literaturpreis 1990-1999

1999: José Hierro (E) « Cuaderno de Nueva York », Editorial Hiperión, Colección Poesía, Madrid, 1998.
1998: Hugo Claus (B), "De Geruchten" (Das Gerücht)
1997: Antonio Tabucchi (I). "Sostiene Pereira" (Erklärt Pereira)
1996: Christoph Ransmayr (A)"Morbus Kitahara" und Salman Rushdie (UK) " The Moor's Last Sigh" (Des Mohren letzter Seufzer)
1995: Herta Müller (G) "Herztier" (Rowohlt, Hamburg 1994)
1994: Juan Marsé (E)"El embrujo de Shangai"
1993: Cees Nooteboom (NL)"Het volgende Verhaal" (De Arbeiderspers, Amsterdam 1991)
1992: Manuel Vázquez Montalbán (E) "Galindez" (Seix de Barral, Barcelona 1991)
1991: Mario Luzi (I) "Frasi e Incisi di un Canto Salutare"
1990: Jean Echenoz (F) "Le Lac" (Editions de Minuit, 1989)

 

Aristeion für Übersetzung: Europäischer Übersetzerpreis 1990-1999

1999: Claus Bech (DK), for the translation of Flann O'Brien (IR) « Den tredje politibetjent » (The Third Policeman) Centrum
1998: Miguel Saenz for the translation of Günter Grass' "Ein weites Feld
1997: Hans Christian Oeser
1996: Thorkild Bjornvig
1995: Dieter Hornung (A) for the translation of Henri Michaux "Ein Barbier in Asien" (Droschl 1992)
1994: Giovanni Raboni for the translation of Marcel Proust "Al ricerca del tempo perduto"
1993: Françoise Wuilmart for the translation of Ernst Bloch "Le Principe Espérance" (Das Prinzip Hoffnung) (Gallimard Paris 1973 und 1992)
1992: Socrates Kapsaskis (GR) for the translation of James Joyce "Odyssee" (Kedros, Athen 1991)
1991: Frans van Woerden (NL) for the translation of Louis-Ferdinand Celine (F) "De brug can Londen" (Pont de Londres")
1990: Michael Hamburger (UK) for the translation of Paul Celan "Selected Poems" (Gesammelte Gedichte) (Anvil Press 1988)

 

 

II. EU-AUDIOVISUELLE POLITIK UND EU-AV-FÖRDERPROGRAMME

 

Politik im audiovisuellen Bereich

Medienpolitik ist auch Kulturpolitik. Seit Anfang der 1980er Jahre sind für das damals noch sehr unbedeutende Europäische Parlament medienpolitische Fragen auch kulturpolitische Fragen. So war es Anfang der 1980er Jahre ein Vorschlag des Parlament gewesen, einen eigenen europäischen Fernsehkanal einzurichten, um damit das Europabewußtsein der EuropäerInnen zu fördern und zu forcieren. Im Jahr 1984 erschien dann mit dem Grünbuch über "Fernsehen ohne Grenzen" ein für die Medienpolitik der EG zentrales Dokument (vgl. dazu EG-Kulturdokumentation. Strukturen, Dokumente, Abstracts
Kultur Medien - EG und Österreich. Texte, Dokumente, Literatur
Kulturpolitik in Europa - Europäische Kulturpolitik? Von nationalstaatlichen und transnationalen Konzeptionen).

Im Jahr1989 wurde die EU-Fernsehrichtlinie verabschiedet, in der ein Mindestanteil an europäischen Programmen verpflichtend vorgeschrieben ist, um auf diese Weise der US-amerikanischen audiovisuellen Dominanz etwas entgegenzusetzen. Mittlerweile mußte die Fernsehrichtlinie bereits zweimal novelliert werden. Ein sehr wichtiges Ziel der EU-AV-Politik ist seit jeher die Schaffung eines gemeinsamen europäischen audiovisueller Raumes und seit 1986 gibt es dafür das MEDIA Programm, das derzeit bereits in vierter Staffel (zu je fünf Jahren) als MEDIA PLUS geführt wird. Mehr für die aktuelle audiovisuelle EU-Politik erfahren Sie hier .

 

MEDIA Programm

Anfang 2001 trat mit MEDIA plus das bereits vierte 5-Jahres-Medienförderprogramm der EU nach MEDIA (1986-1990), MEDIA I (1991-1995) und MEDIA II (1996-2000) in Kraft. Der Budgetrahmen beträgt 400 Millionen Euro. MEDIA plus fördert auf fünf Ebenen:

* Training (Management; Scriptwriting; new technologies)
* Development (Einzelprojekte; Funding)
* Distribution (Kinoförderung; spezifische TV-Förderung; on line Vertrieb)
* Promotion (Zugang zum Markt; Datenbanken; Festivals)
* Pilotprojekte (kinomatographisches historisches Erbe; Digitalisierung von Archiven; Spezialkanäle; on line distribution services).

Sämtliche Informationen und Ausschreibungsunterlagen finden Sie auf der homepage von MEDIA.

Persönliche Beratung und Information erhalten Sie auch bei den in allen EU-Staaten eingerichteten MEDIA Desks:

MEDIA Desk Austria
MMag.Gerlinde Seitner
Österreichisches Filminstitut
6, Stiftgasse
A-1070 WIEN

Tel.:43 1 526 97 30-406
Fax :43 1 52 69 73 04 40
E-mail : media@filminstitut.or.at
http://www.mediadesk.at

 

 

III. EU-KULTURPOLITIK: WICHTIGE DOKUMENTE

Auf der supranationalen EU-Ebene sind im Kulturbereich alle Aktivitäten einstimmig in Form von Empfehlungen und Beschlüssen vorzunehmen, bevor die EU Kommission aktiv werden kann. Richtlinien (vergleichbar den nationalen Gesetzen) gibt es im Kulturbereich nicht, weil keine Harmonisierung angestrebt wird, vielmehr kulturelle Vielfalt gefördert werden soll. Gleichwohl aber ist z.B. die Urheberrechtsgesetzgebung, in der es hingegen um die Harmonisierung der in den EU-Staaten differenten und damit geschäftsverzerrender Gesetze geht, von hohem kulturpolitischen Interesse.

Einen Überblick über seit 1977 vom Rat verabschiedete Empfehlungen und Beschlüsse im Kulturbereich finden Sie hier:

Für einen kontextuellen Ansatz interessant ist die Frage nach den Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf Kunst und Kultur. Dazu gibt es folgendes, noch immer interessante Dokument:

- Erster Bericht über die Berücksichtigung der kulturellen Aspekte in der Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaft

Erschienen ist dieser Bericht im Jahr 1996 und er setzte neue Maßstäbe dessen, was unter "Berücksichtigung des kulturellen Aspekts" (Kulturartikel 151,4) verstanden werden kann bzw. könnte. Eine Neuauflage ist bereits lange geplant.

 

 

IV. EU SPECIAL : KULTUR & BESCHÄFTIGUNG

An der österreichischen kulturdokumentation ist "Kultur & Beschäftigung" mit drei Instituten aus anderen EU-Staaten am EU-Projekt "Exploitation and development of the jobpotential in the cultural sector" gearbeitet. Es ist Aufgabe der österreichischen kulturdokumentation. internationales archiv für kulturanalysen die in der Literatur vorhandenen verschiedenen Zugänge zum Thema darzustellen und in den Kontext von Kultur- und Arbeitsmarktpolitik zu stellen (vgl. Modul 1). Das Projekt läuft bis Ende Juni 2001.

Auf der EU-Konferenz "Kultur als Kompetenz. Neue Technologien, Kultur & Beschäftigung", die von der österreichischen kulturdokumentation konzipiert wurde, war "Kultur & Beschäftigung" eines der Hauptthemen und wurde aus differenten Perspektiven - generelle Entwicklung des Arbeitsmarktes, Feminisierungsthese, "cultural worker - who are you?" u.a.m. diskutiert. Dazu gibt es Publikationen in deutscher und englischer Sprache.

Das für Kultur & Beschäftigung grundlegende Dokument erschien im Frühjahr 1998:
"Kultur, Kulturindustrie und Beschäftigung" Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, 14. Mai 1998 (Kooperation von DGX und DGV)

Dieses Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen versucht eine Einschätzung des Beschäftigunspotentials des Kulturbereiches für EU-Europa, wobei die verschiedenen Zählsysteme der Mitgliedstaaten einerseits zwar kulturgeschichtlich interessant sind, weil sie unterschiedliche Definitionen des Kultursektors zeigen, andererseits für einen europäischen Vergleich ungeeignet sind. Auffallend sind die in den letzten 10 Jahren sehr hohen Beschäftigungszuwachsraten im Medienbereich.